Juristischer Skandal um Bacherpark


Bezirks- und Stadtpolitiker sind offensichtlich der Meinung, durch eine
juristische Spitzfindigkeit im Bauverfahren zur Tiefgarage am
Bacherplatz die Anrainer völlig ausschalten zu können. Selbst den
unmittelbaren Anrainern, nämlich den Wohnungseigentümern der umliegenden
Häuser, wurde aufgrund einer erst nach Planeinreichung im Gemeinderat
beschlossenen Grundstücksteilung das Anrecht auf Parteienstellung im
Bauverfahren entzogen.

Auf diese Weise hoffen die Verantwortlichen in Bezirk und Gemeinde, das
Projekt, mit dem sie die Bevölkerung gegen sich aufgebracht haben und
das unwiderbringliche Schäden im Parkbereich zu verursachen droht, ohne
juristische Einwände und Verzögerungen durchführen zu können.

Zwei Schritte waren zur Erreichung dieses Ziels notwendig:

Das Projekt wurde geringfügig verkleinert, so dass die Distanz zu den
benachbarten Gebäuden 20 m ganz knapp, in einem Fall gar nur um 10 cm,
überschreitet. Das ist eine der Bedingungen, die über Parteienstellung
im Bauverfahren entscheidet.

Um ja sicher gehen zu können, dass nicht trotzdem einem der Anrainer
Parteistellung zuerkannt wird, wurde in einem zweiten Schritt die für
die Tiefgarage umgewidmete Liegenschaft nochmals geteilt. So entstand
zwischen dem eigentlichen Bauwerk und den benachbarten Grundstücken eine
neue Liegenschaft in Form eines schmalen Streifens. Dieser
neugeschaffene, unbewohnte Streifen gilt nun als "Nachbar" und
verhindert so, dass die eigentlichen Nachbarn, die Bewohner der
angrenzenden Häuser, ihre Rechte im Bauverfahren ausüben können.

Noch wenige Tage zuvor, am 14.09.2004, wurden die
Bezirks-Verantwortlichen anlässlich einer Präsentation des Projekts von
Anrainern und Vertretern der Bürgerinitiative nach dem Bauverfahren und
der Parteienstellung befragt. Lapidar wurde geantwortet, dass dafür die
Baupolizei zuständig sei. Der von den Politikern eingeleitete Coup mit
der Grundstücksteilung wurde natürlich mit keinem Wort erwähnt (so
nachzulesen im Protokoll dieser Sitzung).

Diese Vorgehensweise liefert wieder einmal einen Beweis wie im Bezirk
aber auch auf Gemeindeebene mit den Rechten der Bürger umgegangen wird.
Nach aussen hin wird Dialogbereitschaft signalisiert und im stillen
Kämmerlein wird mit allen Tricks gekämpft um die Bürger möglichst wenig
zu Wort kommen zu lassen, ja nicht einmal ihre – wie in diesem
Bauverfahren ohnedies schon wenigen - Rechte ausüben zu lassen.

Beruhigt werden soll dann das aufgebrachte Volk mit der fast schon
höhnisch wirkenden Einladung, an der Gestaltung der Oberfläche nach dem
Bau in einem sogenannten „Bürgerbeteiligungsverfahren“ mitzuwirken.

Es steht ausser Zweifel, dass weder die Anrainer noch die
Bürgerinitiative Bacherpark dieses Vorgehen akzeptieren werden. Es wird
schlichtweg als das gewertet und behandelt, was es ist: skandalöser
Rechtsbruch gegenüber den Anrainern mittels formaler Tricks,
Vertrauensbruch gegenüber den Wählern, Feigheit gegenüber den Kritikern
des Bauprojekts.

Die Empörung und der Widerstand der Bevölkerung am Bacherpark werden
dadurch nicht gebrochen, sondern gesteigert.

 


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