Wiedererrichtung des Kinderspielplatzes im Bacherpark a lá SPÖ...

Nach der erfolgreichen Verhinderung des Garagenbaus unter dem Bacherpark will die Bürgerinitiative nun auf der Einhaltung der in der Mediation vereinbarten Wiedererrichtung des spielplatzes bestehen, ebenso auf den vorgeschriebenen Ersatzpflanzungen. Damit hat sich die Bürgerinitiative an den Bezirksvorsteher Wimmer gewandt:
Sehr geehrter Herr Bezirksvorsteher,
nach dem Vorliegen des Ergebnisses der Anrainerbefragung, in dem die Ablehnung einer Tiefgarage unter dem Bacherpark durch eine Mehrheit der betroffenen Anrainer und Anrainerinnen deutlich zum Ausdruck gekommen ist, ergibt sich nun die Chance den Park unter Miteinbeziehung der Margaretner und Margaretnerinnen zu gestalten, ganz im Sinne von Stadtrat DI R. Schicker, dem diese Mitgestaltungsmöglichkeit ein großes Anliegen ist.
Da bei den bereits vorliegenden Oberflächen -Plänen vom Bau einer Garage ausgegangen worden ist, müssen diese wohl modifiziert werden
An erster Stelle steht da vor allem die auch im Mediationsvertrag vereinbarte Wiedererrichtung des Kinderspielplatzes, ferner ein Konzept für die vorgeschriebenen Ersatzpflanzungen für die gefällten Bäume sowie die Behebung vorhandener Verkehrshindernisse und -risken rund um den Park (z.B. eine bedürfnisgerechte Gehsteigbreite auf der Nordseite des Parks).
Die Bürgerinitiative ist auf Grund der langen Präsenz im Park über die Anliegen der Anrainer und Anrainerinnen, auch was die Ausgestaltung des Parks betrifft, bestens informiert und möchte daher dem Wunsch Ausdruck verleihen in das Konzept für die Ausgestaltung des Parks und dessen Umgebung eingebunden zu werden.
Wir ersuchen Sie, sehr geehrter Herr Bezirksvorsteher, daher um einen Terminvorschlag nach der Sommerpause um die anstehenden Maßnahmen und gewünschten Veränderungen im Bacherpark auf möglichst breiter Basis - unter Einbeziehung von Experten und Betroffenen - zu diskutieren.
Mit freundlichen Grüßen
Herta Wessely
BI Bacherpark
Wien, 28. Juni 2006
Zur Kenntnisnahme an
Vizebürgermeisterin Grete Laska
Stadtrat DI R.Schicker
Stadträtin Mag. Uli Sima
Bezirksvorsteher-Stellvertreterin Andrea Hallal Wögerer
sowie an die Klubobleute der vier Fraktionen im Bezirk.
Die Antwort von BV Wimmer:

Dies war die Antwort der BI:
Sehr geehrter Herr Bezirksvorsteher,
Ihre Antwort auf unser Mail vom 28.06.06 enthält eine kleine, aber entscheidende Unschärfe. Wir haben nicht von einer Chance zur Gestaltung des Parks auf Grund, sondern nach dem Vorliegen des Ergebnisses der Anrainerbefragung geschrieben. Deshalb wundert es uns nicht, dass Sie dem Mediationsvertrag den von Ihnen zu Unrecht unterlegten Kausalzusammenhang nicht entnehmen können. Im Zuge der Mediation wurde allerdings vereinbart, den Kinderspielplatz unverzüglich wieder in den vorigen Zustand zu versetzen. Dies hätte bereits vor Vertragsabschluss der Fall sein sollen. Da die damals für den Verzug vorgebrachten Gründe - Lieferschwierigkeiten der beauftragten Firma - in der Zwischenzeit längst beseitigt sein sollten, sehen wir - Ihren Willen zur Vertragstreue vorausgesetzt -seit über 3 Monaten fälligen Handlungsbedarf. Sollten dabei nach wie vor Schwierigkeiten bestehen, wie etwa in der Nachverfolgung des Schicksals der abmontierten Geräte, erachteten wir es doch für ersprießlicher, nach Kräften gemeinsam zu deren Beseitigung beizutragen, statt ausgerechnet in dieser Frage das Schiedsgericht anzurufen.
Die Ersatzpflanzungen für die gefällten Bäume ergeben sich aus der Verpflichtung zur Einhaltung gesetzlicher Bestimmungen. Da Ihnen diese nach Ihrer eigenen Aussage stets ein Anliegen höchster Priorität ist, bedarf es wohl keiner langatmigen Ausführungen, sondern schlicht und einfach der unverzüglichen Festlegung von Art und Zeitpunkt dieser Ersatzpflanzungen tunlichst an der gleichen Stelle, an der die gefällten Bäume gerade in Witterungsperioden wie der derzeit herrschenden ihren unersetzlichen Dienst getan hätten.
Gemäß Wiener Baumschutzgesetz sind der genaue Standort für die Ersatzpflanzung sowie die Frist, innerhalb welcher die Ersatzpflanzungen vorgenommen werden müssen, in den Bewillungsbescheid aufzunehmen. Im Sinne einer bürgerorientierten Transparenz, von der wir ausgehen, dass Sie sich dieser verpflichtet fühlen, ersuchen wir Sie um entsprechende Information.
Wir bedauern, dass Ihre sonst sehr ausführliche Antwort auf diese beiden von uns erwähnten Kernpunkte mit keinem Wort eingeht.
Aber auch die Koppelung von anstehenden Verkehrslösungen mit der Garagenerrichtung können wir so, wie von Ihnen dargestellt, nicht hinnehmen. Uns ist schon klar, dass mit der Nichterrichtung der Garage finanzielle Resourcen für derartige Maßnahmen nicht zur Verfügung stehen. Dies schließt aber weder notwendige Verkehrslösungen von vorneherein und ohne Prüfung der hiefür tatsächlich anfallenden Kosten bzw. deren Träger aus, noch kann es als Grund dafür dienen, auf die angebotene Einbindung der Bevölkerung in das Konzept für die Ausgestaltung des Parks und dessen Umgebung zu verzichten, zumal die Oberflächengestaltung aus den Jahren 2004-2005 nach Ihrer eigenen Aussage nicht dem aktuellen Stand der Entwicklung entspricht.
Wir sind daher nach wie vor der Meinung, dass ein gemeinsames Vorgehen jenem Ziel dienlich wäre, dem ja auch Sie sich verpflichtet fühlen, und würden es nicht verstehen, wenn Sie auf dieses Angebot der Zusammenarbeit nicht eingehen.
Mit freundlichen Grüßen
Herta Wessely
BI-Bacherpark
Zur Kenntnisnahme an
Bezirksvorsteher-Stellvertreterin Andrea Hallal Wögerer
sowie an die Klubobleute der vier Fraktionen im Bezirk.